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Zweckverband zur Wasserver- und Abwasserentsorgung
der Gemeinden im Thüringer Holzland

Mit dem „neuen“ Thüringer Wassergesetz (ThürWG, 2019) wurde der ZWA „Thüringer Holzland“ verpflichtet, das Abwasser aus vielen Siedlungsgebieten öffentlich zu beseitigen. Darunter fallen auch Lippersdorf, Ottendorf, Eineborn und Tautendorf, die im Rahmen des 2021 fortgeschriebenen Abwasserbeseitigungskonzepts zum Planungsgebiet „Täler 1“ zusammengefasst wurden.


Das Gesamtvorhaben im Planungsgebiet „Täler 1“ gliedert sich in einen kanalbautechnischen Teil und in einen abwasserbehandlungstechnischen Teil mit der Neuerrichtung einer Gruppenkläranlage mit einer Ausbaugröße von 990 EW im Bereich der Ortslage Lippersdorf.


Nach einer Variantenuntersuchung wurde als Kläranlage eine klassische Belebungsanlage in offener Kompaktbauweise aus Stahlbeton, bestehend aus einem zweistraßigen Belebungs- und Nachklärbecken und einem Betriebsgebäude, ausgewählt.


Die vorhandene Wohngebietskläranlage wird mit Inbetriebnahme der neuen, zentralen Anlage außer Betrieb genommen.


In die Kläranlage Täler investiert der Zweckverband „Thüringer Holzland“ ca. 3,3 Mio. Euro. Der Freistaat Thüringen beteiligt sich mit Fördermitteln in Höhe von 1,5 Mio. Euro.


Der geplante Bauzeitraum der Kläranlage ist von September 2023 bis Frühjahr 2025.


Mit dem geplanten Neubau der Gruppenkläranlage „Täler 1“ für das beschriebene Planungsgebiet werden die anfallenden Abwässer so weitgehend biologisch gereinigt, dass die gesetzlich verlangte Wasserablaufgüte mit großer Sicherheit erreicht wird. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Gewässergüte im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie geleistet.


Kanalbautechnisch erfolgt im Planugsgebiet „Täler 1“ der Aufbau eines Trennsystems. Das heißt, dass in und zwischen allen Orten eine neue Schmutzwasserkanalisation errichtet wird, welche zur Kläranlage führt. Die derzeit vorhandenen Kanäle sollen, soweit der technische Zustand es zulässt, weiter zur Regenwasserableitung genutzt werden. Das gilt ebenso für die Grundstücksanschlüsse.


Der Aufbau der neuen Schmutzwasserkanalisation muss an der Kläranlage beginnen und endet in Tautendorf, am Ende des Planungsgebietes. Aufgrund der Größe des Planungsgebietes ist der Bauzeitraum insgesamt enorm, so dass derzeit noch nicht verlässlich angegeben werden kann, in welchen Jahresscheiben die Lippersdorf nachfolgenden Orte angeschlossen werden.


In Lippersdorf ist geplant, mit dem Aufbau der Schmutzwasserkanalisation im nächsten Jahr zu beginnen. Die Fördermittelanmeldung für den 1. Bauabschnitt erfolgte bereits im Juni. Der erste Bauabschnitt umfasst den Tälerweg sowie den Zulaufkanal zwischen der Kläranlage und der Ortslage Lippersdorf in der L1062. Da die Herstellung des Zulaufkanals in der Landesstraße technisch bedingt nur unter Vollsperrung erfolgen kann, muss die Maßnahme mit den parallel stattfindenden Arbeiten in der L1076 in Quirla koordiniert werden. Daher wird sich die Bautätigkeit in 2024, welche aufgrund des geplanten Fördermitteleinsatzes nicht vor dem Spätsommer beginnt, auf den Tälerweg beschränken. Im Frühjahr 2025, nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes in Quirla, soll dann der Zulaufkanal in der L1062 errichtet und im Tälerweg weitergebaut werden.


Die weiteren Bauabschnitte in Lippersdorf folgen voraussichtlich im bzw. ab dem Jahr 2027, vorausgesetzt, dass der 2. Abschnitt in der L1076 in Quirla in 2026 fertiggestellt wird.


Für die Grundstückseigentümer stehen im Zusammenhang mit dem Anschluss an die zentrale Kläranlage Beitragszahlungen entsprechend der Beitrags- und Gebührensatzung des ZWA „Thüringer Holzlandes“ an.


Ebenfalls fallen vom jeweiligen Eigentümer durchzuführende Baumaßnahmen auf den Grundstücken selbst an. Dies betrifft die Trennung von Schmutz- und Regenwasser, die Errichtung von Kontrollschächten und die Außerbetriebnahme der grundstückseigenen Kleinkläranlage. Rechtzeitig vor jeder Baumaßnahme führen deshalb Mitarbeiter des Zweckverbandes mit den betroffenen Grundstückseigentümern Abstimmungen zu den notwendigen Maßnahmen durch. Sollten auf den Grundstücken der späteren Bauabschnitte im Vorfeld Umbau- oder Pflastermaßnahmen anstehen, ist aber dringend anzuraten, die Umstellung auf das Trennsystem bereits jetzt zu beachten. Der Kläranlage zugeführt müssen nicht nur die Abwässer von Bad und Toilette, sondern auch die aus der Küche und aus anderen Waschbecken, Waschmaschinen u.s.w.


Abschließend bittet der Zweckverband alle Anwohner um Verständnis für die Einschränkungen und Mehrwege, welche durch die Baumaßnahmen zwangsläufig entstehen werden. Vor Beginn jedes Bauabschnitts wird der Zweckverband jeweils mit den direkt im Baufeld befindlichen Anwohnern eine Einwohnerversammlung durchführen.